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Hotel Höxter Am Jakobsweg
Hauptstraße 24
37671 Höxter
Telefon: +49 (5278) - 9 525 989

Mobil: +49 (172) - 818 99 79
E-Mail: Info@HotelAmJakobsweg.de
Web: https://www.HotelAmJakobsweg.de

AGB's

Allgemeine Geschäftsbedingungen

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  • Hotel Hoexter Am Jakobsweg Impressum

Diese Geschäftsbedingungen gelten für mündlich, telefonisch, schriftlich, per E-Mail oder auf andere Art abgeschlossene Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung, von Räumen für Veranstaltungen sowie alle in diesem Zusammenhang für den Gast bzw. Kunden erbrachten weiteren Lei­stungen und Lieferungen des Hotels Höxter Am Jakobsweg, Inhaberin Manuela Bruns (Hotelaufnahmevertrag) und des Re­staurants Höxter Am Jakobsweg, ebenfalls Inhaberin Manuela Bruns. Der Begriff „Hotelaufnahmevertrag“ umfasst und ersetzt folgende Begriffe: Beherbergungs-, Gastaufnahme-, Hotel-, Hotelzimmervertrag.

Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer und Räume sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung des Hotels Höxter Am Jakobsweg oder Re­staurants Höxter Am Jakobsweg in Textform, wobei § 540 Absatz 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist.
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich in Textform vereinbart und explizit durch das Hotel Höxter Am Jakobsweg oder Re­staurant Höxter Am Jakobsweg bestätigt wurde.

Vertragsabschluss, -partner, Verjährung

Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden bzw. Ga­stes durch das Hotel Höxter Am Jakobsweg oder Re­staurant Höxter Am Jakobsweg zustande. Dem Hotel Höxter Am Jakobsweg oder Re­staurant Höxter Am Jakobsweg steht es frei, die Zimmerbuchung in Textform zu bestätigen.
Vertragspartner sind das Hotel Höxter Am Jakobsweg oder Re­staurant Höxter Am Jakobsweg und der Kunde (nachfolgend auch Gast genannt). Hat ein Dritter für den Gast bestellt, haftet er dem Hotel Höxter Am Jakobsweg oder Re­staurant Höxter Am Jakobsweg gegenüber zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hotel Höxter Am Jakobsweg-Aufnahmevertrag oder Re­staurant Höxter Am Jakobsweg-Aufnahmevertrag, sofern dem Hotel Höxter Am Jakobsweg oder Re­staurant Höxter Am Jakobsweg eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.
Alle Ansprüche gegen das Hotel Höxter Am Jakobsweg oder Re­staurant Höxter Am Jakobsweg verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.
Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren, soweit sie nicht auf einer Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der Freiheit beruhen. Diese Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in zehn Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflicht-verletzung des Hotels Höxter Am Jakobsweg oder des Re­staurants Höxter Am Jakobsweg beruhen.

Lei­stungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung

Das Hotel Höxter Am Jakobsweg oder Re­staurant Höxter Am Jakobsweg ist verpflichtet, die vom Gast gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Lei­stungen zu erbringen.
Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Lei­stungen vereinbarten bzw. geltenden Preise des Hotels Höxter Am Jakobsweg oder Re­staurants Höxter Am Jakobsweg zu zahlen. Dies gilt auch für vom Gast veranlasste Lei­stungen und Auslagen des Hotels Höxter Am Jakobsweg oder Re­staurants Höxter Am Jakobsweg an Dritte. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Umsatzsteuer ein.
Das Hotel Höxter Am Jakobsweg oder Re­staurant Höxter Am Jakobsweg kann ihre Zu­stimmung zu einer vom Gast gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Lei­stung des Hotels Höxter Am Jakobsweg oder Re­staurants Höxter Am Jakobsweg oder der Aufenthaltsdauer des Ga­stes davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Zimmer und / oder für die son­stigen Lei­stungen des Hotels Höxter Am Jakobsweg oder Re­staurants Höxter Am Jakobsweg erhöht.
Rechnungen des Hotels Höxter Am Jakobsweg oder Re­staurants Höxter Am Jakobsweg ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Hotel Höxter Am Jakobsweg oder Re­staurant Höxter Am Jakobsweg kann die unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen jederzeit vom Kunden verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel Höxter Am Jakobsweg oder Re­staurant Höxter Am Jakobsweg berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8% bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu verlangen. Das Hotel Höxter Am Jakobsweg oder Re­staurant Höxter Am Jakobsweg bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
Das Hotel Höxter Am Jakobsweg oder Re­staurant Höxter Am Jakobsweg ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Gast eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitslei­stung in Form einer Kreditkartengarantie, einer Anzahlung oder Ähnlichem zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden.
Bei Vorauszahlungen oder Sicherheitslei­stungen für Pauschalreisen bleiben die gesetzlichen Bestimmungen unberührt.
In begründeten Fällen, z.B. Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweiterung des Vertragsumfanges, ist das ... Hotel Höxter Am Jakobsweg oder Re­staurant Höxter Am Jakobsweg berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn des Aufenthaltes eine Vorauszahlung oder Sicherheitslei­stung im Sinne vorstehender Ausführung oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitslei­stung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.
Das Hotel Höxter Am Jakobsweg oder Re­staurant Höxter Am Jakobsweg ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthaltes vom Gast eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitslei­stung im vorgenannten Sinne für bestehende und künftige Forderungen aus dem Vertrag zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits gemäß vorstehender Ausführungen gelei­stet wurde.
Das Hotel Höxter Am Jakobsweg oder Re­staurant Höxter Am Jakobsweg kann von ihrem Zurückbehaltungsrecht nach § 273 BGB Gebrauch machen, wenn es den begründeten Verdacht hat, dass der Kunde fällige Ansprüche gegenüber dem Hotel Höxter Am Jakobsweg oder Re­staurant Höxter Am Jakobsweg nicht nachkommen wird. Allerdings kann der Kunde die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts durch Sicherheitslei­stung abwenden (§ 273 Abs. 3 BGB).
Jeder Gast und Kunde ist selbst dafür verantwortlich, vor dem endgültigen Verlassen des Restaurants und Hotels allen seinen Zahlungsverpflichtungen vollständig nachzukommen. Es ist seine Pflicht, für die in Anspruch genommenen Leistungen wie insbesondere seine Mahlzeiten, Getränke oder den Hotelaufenthalt, das Frühstück, Getränke aus der Minibar oder sonstige Leistungen wie Sauna, E-Bikemiete etc. auch zu bezahlen. Sollten noch unbeglichene Leistungen nach dem Verlassen des Restaurants oder Hotels vorhanden sein, fallen für das Schreiben der Rechnung angemessene Bearbeitungsgebühren und Portokosten an unabhängig eventueller zivil- und strafrechtliche Folgen. Gegenüber dem Restaurant und Hotel ist der Gast und Kunde in jedem Falle schadenersatzpflichtig. Das gilt auch bei abgelehnten Kartenzahlungen, für Nachweise berechtigter Kreditkartenbelastungen, Adressermittlungen, Zahlungserinnerungen und Mahnungen. Jede Korrespondenz auch per E-Mail wird dem Kunden und Gast gemäß Aufwand, mindestens jedoch mit € 35,00 in Rechnung gestellt.
Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels Höxter Am Jakobsweg oder Re­staurants Höxter Am Jakobsweg aufrechnen oder verrechnen.

Rücktritt des Ga­stes (Abbestellung, Stornierung) / Nichtinanspruchnahme der Lei­stungen des Hotels Höxter Am Jakobsweg oder Re­staurants Höxter Am Jakobsweg (No Show)

Ein Rücktritt des Ga­stes von dem mit dem Hotel Höxter Am Jakobsweg oder Re­staurant Höxter Am Jakobsweg geschlossenen Vertrag bedarf der Zustimmung des Hotels Höxter Am Jakobsweg oder Re­staurants Höxter Am Jakobsweg in Textform. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Lei­stungen nicht in Anspruch nimmt.
Sofern zwischen dem Hotel Höxter Am Jakobsweg oder Re­staurant Höxter Am Jakobsweg und dem Gast ein Termin zum ko­stenfreien Rücktritt vom Vertrag in Textform vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotel Höxter Am Jakobsweg oder Re­staurants Höxter Am Jakobsweg auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt gegenüber dem Hotel Höxter Am Jakobsweg oder Re­staurant Höxter Am Jakobsweg in Textform ausübt.
Sofern nichts anderes vereinbart ist, muss ein Hotelgast sein Zimmer am vereinbarten Anreisetag bis spätestens 23 Uhr genommen, also eingecheckt haben, und muss ein Restaurantgast bis 30 Minuten nach vereinbarter Tischreservierung seinen Platz eingenommen haben, ansonsten gelten diese Buchungen und Reservierungen als no-show. Bei einem no-show gilt die gesamte Buchung oder Tischreserveirung als storniert und es verwirkt der Gast das Recht auf das Zimmer oder den Tisch, im Falle von mehreren gebuchten Nächten gilt das auch für die Folgenächte. Es fallen die entsprechenden Stornierungsgebühren an. Bei vom Gast nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat das Hotel Höxter Am Jakobsweg oder Re­staurant Höxter Am Jakobsweg die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung dieser Zimmer sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen. Werden die Zimmer nicht anderweitig vermietet, so kann das Hotel Höxter Am Jakobsweg oder Re­staurant Höxter Am Jakobsweg die vertraglich vereinbarte Vergütung verlangen und den Abzug für ersparte Aufwendungen des Hotels Höxter Am Jakobsweg oder Re­staurants Höxter Am Jakobsweg pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, minde­stens 90% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtungen mit oder ohne Frühstück, 70% für Halbpensions- und 60% für Vollpensionsarrangements zu zahlen. Dem Gast steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.

Rücktritt des Hotels Höxter Am Jakobsweg oder Re­staurants Höxter Am Jakobsweg

Sofern in Textform vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist ko­stenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist das Hotel Höxter Am Jakobsweg oder Re­staurant Höxter Am Jakobsweg in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels Höxter Am Jakobsweg oder Re­staurants Höxter Am Jakobsweg auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
Wird eine vereinbarte oder oben beschriebene verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitslei­stung auch nach Verstreichen einer vom Hotel Höxter Am Jakobsweg oder Re­staurant Höxter Am Jakobsweg gesetzten angemessenen Nachfrist nicht gelei­stet, so ist das Hotel Höxter Am Jakobsweg oder Re­staurant Höxter Am Jakobsweg ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
Ferner ist das Hotel Höxter Am Jakobsweg oder Re­staurant Höxter Am Jakobsweg berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls
- Höhere Gewalt oder andere vom Hotel Höxter Am Jakobsweg oder Re­staurant Höxter Am Jakobsweg nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
- Zimmer oder Räume schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe vertragswesentlicher Tatsachen, z.B. zur Person des Ga­stes oder zum Zweck seines Aufenthaltes, gebucht werden;
- das Hotel Höxter Am Jakobsweg oder Re­staurant Höxter Am Jakobsweg begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotellei­stung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels Höxter Am Jakobsweg oder Re­staurants Höxter Am Jakobsweg in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels Höxter Am Jakobsweg oder Re­staurants Höxter Am Jakobsweg zuzurechnen ist;
- der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist;
- aufgrund der politischen Gesinnung des Kunden, sofern diese mit einem nach außen gezeigten, störenden Verhalten einhergeht, das anwesende Gä­ste verschreckt und woraus die Möglichkeit eines Imageschadens sowie eines potentiellen finanziellen Schadens durch das Ausbleiben von Gä­sten resultieren kann und wenn insbesondere diese politische Gesinnung im Vorwege bei Vertragsabschluss nicht klar erkennbar war;
- ein Verstoß gegen oben genannte Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken vorliegt.
Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels Höxter Am Jakobsweg oder Re­staurants Höxter Am Jakobsweg entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe

Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, soweit dieses nicht ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.
Gebuchte Zimmer stehen dem Gast ab 17:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer des Hotels Höxter Am Jakobsweg oder Räume des Re­staurants Höxter Am Jakobsweg späte­stens um 11:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel Höxter Am Jakobsweg oder Re­staurant Höxter Am Jakobsweg aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers oder Raumes für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18:00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Li­stenpreises) in Rechnung stellen, ab 18:00 Uhr 100%. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei, nachzuweisen, dass dem Hotel Höxter Am Jakobsweg oder Re­staurant Höxter Am Jakobsweg kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.

Haftung des Hotels Höxter Am Jakobsweg oder Re­staurants Höxter Am Jakobsweg

Das Hotel Höxter Am Jakobsweg oder Re­staurant Höxter Am Jakobsweg haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen.
Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn das Hotel Höxter Am Jakobsweg oder Re­staurant Höxter Am Jakobsweg die Pflichtverletzung zu vertreten hat, son­stige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels Höxter Am Jakobsweg oder Re­staurants Höxter Am Jakobsweg beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels Höxter Am Jakobsweg oder Re­staurants Höxter Am Jakobsweg beruhen.
Einer Pflichtverletzung des Hotels Höxter Am Jakobsweg oder Re­staurants Höxter Am Jakobsweg steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Lei­stungen des Hotels Höxter Am Jakobsweg oder Re­staurants Höxter Am Jakobsweg auftreten, wird das Hotel Höxter Am Jakobsweg oder Re­staurant Höxter Am Jakobsweg bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel Höxter Am Jakobsweg oder Re­staurant Höxter Am Jakobsweg dem Gast nach den gesetzlichen Bestimmungen. Danach ist die Haftung beschränkt auf das Hundertfache des Zimmerpreises, jedoch höch­stens auf € 3.500,- und abweichend für Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten höch­stens bis zu € 800,-. Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten können bis zu einem Höchstwert von € 1.500,- im Hotel- oder Zimmersafe aufbewahrt werden. Das Hotel Höxter Am Jakobsweg oder Re­staurant Höxter Am Jakobsweg empfiehlt, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen.
Soweit dem Gast ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf einem Hotel Höxter Am Jakobsweg- oder Re­staurant Höxter Am Jakobsweg-Parkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotel Höxter Am Jakobsweg- oder Re­staurant Höxter Am Jakobsweg-Grundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel Höxter Am Jakobsweg oder Re­staurant Höxter Am Jakobsweg nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Für den Ausschluss der Schadensersatzansprüche des Kunden gilt die vorgenannte Haftungsregelung entsprechend.
Weckaufträge werden vom Hotel Höxter Am Jakobsweg oder Re­staurant Höxter Am Jakobsweg mit größter Sorgfalt ausgeführt.
Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gä­ste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel Höxter Am Jakobsweg oder Re­staurant Höxter Am Jakobsweg übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung derselben.
Für den Ausschluss von Schadensersatzansprüchen des Kunden gelten die vorgenannten Regelungen entsprechend.

Hausrecht

Das Hotel Höxter Am Jakobsweg oder Re­staurant Höxter Am Jakobsweg bzw. seine Erfüllungsgehilfen können einem Dritten Hausverbot erteilen insbesondere für Teile der Hotelanlage wie dem Wellnessbereich, dem Schwimmbad, der Sauna, der Minigolfanlage etc.. Das Hausverbot kann durch vertragliche Bindung eingeschränkt sein, z.B. durch den Beherbergungsvertrag. Es bleibt dem Hotel Höxter Am Jakobsweg oder Re­staurant Höxter Am Jakobsweg die individuelle Entscheidung darüber vorbehalten, ob es demjenigen, der um eine Benutzung des Wellnessbereichs nachsucht, den Zutritt gestattet. Es ist in seiner unternehmerischen Entscheidung frei, ob und unter welchen Voraussetzungen es anderen den Aufenthalt in seinen Räumen gestattet; die Erteilung eines Hausverbots muss in diesem Fall nicht durch sachliche Gründe gerechtfertigt werden.
Ein Hausverbot kann auch erteilt werden, wenn der Kunde bzw. Gast seinen Rücksichtnahmepfichten nicht nachkommt. In diesem Fall konkludiert das Hausverbot die Kündigung des Beherbergungsvertrags.

Schlussbestimmungen

Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Standort des Hotels Höxter Am Jakobsweg oder Re­staurants Höxter Am Jakobsweg.
Ausschließlicher Gerichts­stand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der gesellschaftsrechtliche Sitz des Hotels Höxter Am Jakobsweg oder Re­staurants Höxter Am Jakobsweg. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Absatz 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichts­stand im Inland hat, gilt als Gerichts­stand der gesellschaftsrechtliche Sitz des Hotels Höxter Am Jakobsweg oder Re­staurants Höxter Am Jakobsweg.
Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

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